Der Fall um die Nuoler Buchten und den Kiesabbau geht vor Bundesgericht. Es geht um einen Anwalt, der sich von der Gegenseite, der Kibag, bezahlen liess, um verbotene Seeauffüllungen, Schilfvernichtung und einen unhaltbaren Kiesabbauvertrag.
Die Anwohnerbeschwerde aus Nuolen gegen die Kiesabbaubewilligung des Gemeinderates Wangen an die Firma Kibag geht vor Bundesgericht, da das Verwaltungsgericht nicht auf die Nuoler Bürger eingehen wollte. Die im September 2008 erteilte Bewilligungsverlängerung zur Ausbeutung von Kies in den Gemeinden Wangen und Tuggen wurde nur möglich, weil der Anwalt der Nuoler Bürger seine Auftraggeber überging. Er liess sich von der Kibag mit 12’000 Franken bezahlen und zog die Einsprache seiner Mandanten zurück, ohne diese zu informieren. Die Nuoler Anwohner entzogen ihm daraufhin sofort das Mandat und orientierten gleichzeitig den Gemeinderat, dass sie mit dem Rückzug ihrer Einsprache nicht einverstanden seien. Dieser ignorierte dies und erteilte der Kibag 10 Tage später die Kiesabbau-Bewilligung. Er überging damit die Einsprecher, worauf diese eine Beschwerde beim Regierungsrat und anschliessend beim Verwaltungsgericht Schwyz einreichten. Nachdem beide Instanzen nicht auf die Beschwerde eintraten, ziehen die Nuoler den Fall weiter ans Bundesgericht.
Schwyz schweigt
Die Beschwerdeführer gelangen auch deshalb an die obersten Richter, weil die Kiesabbaubewilligung zugleich die 600-Meter-Seeuferüberbauung der Kibag ermöglichen soll. Damit würden national gültige Gesetze gebrochen: Es würden rund 25’000 m2 See aufgefüllt und zusammenhängende Schilf- und Ufervegetationen vernichtet werden, was streng verboten ist. Bewilligungsbehörde ist der Schwyzer Regierungsrat, der aber aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens zur Kiesabbaubewilligung noch kein grünes Licht für die Überbauung geben kann. Er wollte sich bis jetzt auch nicht zu den Projekten der Kibag äussern. Das ist erstaunlich, weil die geplanten Gesetzesverletzungen schon längst zum öffentlichen Thema geworden sind und die Bevölkerung das Recht auf eine offene Stellungnahme der Regierung hat.
Unhaltbarer Kiesabbauvertrag
Doppelt interessant ist der Fall auch deshalb, weil im zur Diskussion stehenden Kiesabbauvertrag vom September 2008 festgeschrieben wurde, dass die Millionen von Kubikmetern Kies aus den Abbaugebieten zu 60 % auf dem Seeweg abtransportiert werden müssen, um die Bevölkerung vor weiteren Belastungen zu schützen. Würde aber die 600-Meter-Seeuferüberbauung der Kibag realisiert, würde der heutige Kiesverladehafen wegen der Erstellung der Villen abgebrochen werden. Danach gäbe es aber nirgends mehr einen bewilligungsfähigen neuen Standort für einen neuen Kiesverladehafen.
Die Bundesgerichtsbeschwerde der Nuoler beanstandet deshalb auch, dass der Vertrag zwischen der Kibag und den Gemeinden Wangen und Tuggen falsche Versprechungen mache und öffentliche Interessen verletze. Damit wird der Fall Nuolen auch für die Schwyzer Behörden immer mehr zur politischen Vertrauensfrage.
Nuolen natürlich!, Anwohner und der in kürzester Zeit auf über 700 Mitglieder angewachsene Verein ,ripa inculta’ wehren sich mit vereinten Kräften gegen die fraglichen Abläufe in Nuolen. Sie erklären, dass sie ans Bundesgericht appellieren, damit die Fakten grundsätzlich untersucht werden.