Der Kiesabbauvertrag zwischen Kibag und den Gemeinden Wangen und Tuggen kam nur zustande, weil der Anwalt von Nuoler Bürgern deren Einsprache ohne Rücksprache mit diesen zurückgezogen hatte. Dazu liess er sich von der Gegenpartei, der Kibag, mit 12’000 Franken bezahlen. Nun wurde gegen den Anwalt Strafklage eingereicht.
Im Jahr 1999 lief die Bewilligung der Kibag für den weiteren Kiesabbau um Nuolen und Tuggen aus. Gegen eine Verlängerung der Abbaubewilligung machten 30 Nuoler Bürger eine Sammeleinsprache. Sie bemängelten die riesigen Lärm- und Staubbelastungen durch Förderanlagen und Lastwagen, die auch durch Fachbüros nachgewiesen sind. Ebenso wehrten sich die Nuoler gegen die permanente Gefährdung von Kindern und Fussgängern auf der Seestrasse durch die vielen Kiestransporte, wo obendrein kein Trottoir vorhanden ist. Sie verlangten Massnahmen gegen Lärm und Staub, eine Limitierung der Transporte durchs Dorf, die Verlagerung auf den Seeweg und geregelte Betriebszeiten. Das Millionengeschäft der Abbaufirma dürfe nicht weiterhin auf dem Buckel der Nuoler Bürger geschehen. Für ihre Einsprache liessen sie sich deshalb vom Freienbacher Anwalt Linus Bruhin vertreten.
Im Sommer 2008 einigten sich die beiden Gemeinden und die Kibag zu einem neuen Kiesabbauvertrag. Ein solcher wurde aber nur möglich, wenn die Einsprache der Nuoler Bürger abgeschrieben werden konnte. Deshalb zog Anwalt Bruhin in Absprache mit den Gemeinden die Klage seiner Klienten zurück, und das, ohne seine Auftraggeber zu informieren. Wie er danach schriftlich ausführte, tat er dies sogar, ohne dass er die Details des neuen Vertrages inhaltlich kannte. Zugleich liess sich der Anwalt für seine Bemühungen von der Gegenpartei der Nuoler Bürger, der Kibag, mit 12’000 Franken bezahlen.
Zum befremdenden Handel kam dazu, dass Anwalt und Kibag die Überweisung der 12’000 Franken anfänglich geheim halten wollten. Nach seinem Rückzug schrieb der Anwalt den Nuoler Bürgern, dass das Geld von einem „anonymen Spender, dessen Name nicht bekannt gegeben werde“, bezahlt worden sei. Dass die Kibag den Anwalt bezahlte, wurde vom Anwalt und der Kibag erst unter dem nachfolgenden öffentlichen Druck zugegeben.
Weil die Anwaltskammer des Kantons Schwyz gegen Anwalt Bruhin kein Verfahren eröffnen wollte, haben Nuoler Anwohner der Förderanlagen keinen andern Weg gesehen, als gegen ihren ehemaligen Anwalt wegen möglicher ungetreuer Geschäftsbesorgung Strafanzeige einzureichen. Der Fall Bruhin liegt nun beim Untersuchungsrichteramt Höfe.