Neuer Kies-Verladehafen am offenen Obersee

Geschrieben am 09.05.2010 in Allgemein

Um die Überbauung Nuolen zu ermöglichen, würde die Kibag auf dem offenen Obersee einen neuen Kiesverladehafen bauen. Das zeigen zum Vorschein gekommene Pläne. Oder Millionen von Kubikmeter Kies würden künftig durch die Ausserschwyzer Dörfer gefahren.

Die geplante 600-Meter-Uferüberbauung der Kibag in Nuolen fördert eine neue Dimension zu Tage. Bis jetzt nicht publizierte Pläne zeigen, dass ein neuer Kiesverladehafen im offenen Obersee geplant ist. Dieses Vorhaben verstösst jedoch gegen Schutzbestimmungen für Fischerei, Natur und Landschaft.

Die Kiesabbaubewilligung für die Kiesgruben in Nuolen und Tuggen basiert auf der Pflicht für die Kibag, 60 % des Kieses auf dem Seeweg abzutransportieren. Dies zum Schutz der Bevölkerung der Ausserschwyzer Dörfer. Trotz dieser Vertragsbestimmung möchte die Kibag den heutigen Verladehafen in Nuolen schliessen, und an dieser Stelle private Villen erstellen.

Würde die Schwyzer Regierung die Bewilligung zur Uferüberbauung erteilen, gäbe es dann nur zwei Möglichkeiten: Alles abgebaute Kies ginge neu auf die Ausserschwyzer Strassen und die Wohnbevölkerung wäre gezwungen, immensen zusätzlichen Verkehr auf sich zu nehmen. Oder es müsste auf dem See ein neuer Kiesverladehafen gebaut werden, der unweigerlich gegen verschiedenste Gesetze verstossen würde. Die bis jetzt unveröffentlichten Pläne der Kibag sehen das trotzdem vor. Die Kibag hat dazu drei Varianten entwickelt, das Kies aus den Gruben von Wangen und Tuggen auf den See zu bringen. Alle drei Varianten erschrecken:

Variante 1 käme in der Verlängerung der Natur-Halbinsel bei der sogenannten Hunzikerbucht auf dem offenen Obersee zu stehen. Hier würden die Kiesschiffe  „Saturn“(fast 60 Meter lang), „Neptun“, „Werner“, „Verena“ und „Höfe“ beladen werden.

Variante 2 ist genauso drastisch. Sie sieht den neuen Kieshafen rund 200 Meter östlich des Genossame-Hafens „Seewald“ vor. Auch diese Variante würde in den offenen Obersee gebaut werden. Sie stünde zudem am Fuss des geschützten Buchbergs, direkt bei einem riesigen Schilfgürtel, über den die Transportbänder führen müssten!

Die Variante 3 befände sich direkt beim Genossame-Hafen „Seewald“, ebenso im offenen See. Auch diese Variante läge in einem geschützten Schilfgebiet mit äusserst wertvollem Flachufer, über das die Kiesbänder führen würden.

Bei allen drei Varianten ist nicht geklärt, wie die emissionsreichen Transportbänder von den Gruben zum neuen Kiesverladehafen führen würden.

Für die Interessengruppe „Nuolen natürlich!“ ist es geradezu schockierend, dass derartige Vorhaben überhaupt ins Auge gefasst werden. Dazu kommen alle weiteren Ungereimtheiten um die geplante 600-Meter-Uferüberbauung Nuolen (siehe „Die Fragen um die Uferüberbauung Nuolen“)

Die Nuoler fordern die Regierung auf, zu den Problemen um die geplante Uferüberbauung in Nuolen Stellung zu nehmen.

Die Fragen um die Uferüberbauung Nuolen

Die geplante Uferüberbauung in Nuolen ist mit grossen Mängeln behaftet, zu denen bis heute weder die Schwyzer Regierung, noch der Gemeinderat Wangen qualifiziert Stellung bezogen haben:

  1. Die Überbauungs-Planung sieht keine Lösung vor, wie nach dem Bau der 65 Wohneinheiten am Seeufer Nuolens das Kies von den Abbaugebieten auf die Transportschiffe gelangt. Eine riesige Belastung der Ausserschwyzer Dörfer wäre die Folge, denn die drei Hafen-Varianten der Kibag sind faktisch nicht realisierbar.
  2. Der Umweltbericht für die Überbauung ist über 10 Jahre alt und in vielen Bereichen nicht mehr gültig. Trotzdem dient er weiter als Basis für den Gestaltungsplan, der in Schwyz zur Bewilligung liegt.
  3. Im Umweltbericht zur Überbauung werden nur drei Schilfvegetationen aufgeführt. Tatsächlich gibt es in den Buchten 10 Schilfbewachsungen und geschützte Ufervegetation, die teils beschädigt oder vernichtet werden würden, was gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz verstösst.
  4. Um den Kiesabbauvertrag mit den Gemeinden Wangen und Tuggen abzuschliessen, hat die Kibag den Anwalt der Nuoler Bevölkerung mit Wissen der Gemeinden mit Fr. 12’000.- bezahlt. Der Anwalt hat ohne Rücksprache mit den Nuoler Bürgern deren Einsprache zurückgezogen.
  5. Für die Uferüberbauung würden rund 25’000 m2 See aufgefüllt werden. Seeauffüllungen sind aber gesetzlich verboten. Die Aussage von Kibag und Gemeinde, Auffüllungen seien erlaubt, wenn Flachwasserzonen geschaffen würden, ist falsch. Denn die Auffüllungen werden gemacht, um im See Bauland zu schaffen, und nicht, um Flachwasserzonen zu bilden.
  6. In Nuolen wurde See als Bauland eingezont, was nach dem Gewässerschutzgesetz an sich unmöglich ist. Dazu liegt keine qualifizierte rechtliche Betrachtung vor.
  7. Der Obersee hat die grösste Bootsdichte der Schweiz. Deshalb ist der Bau neuer Bootsplätze verboten. Trotzdem sind in Nuolen ein neuer Yachthafen und der Ausbau des bestehenden Hafens mit 70 neuen Plätzen vorgesehen.

Die Bagger- und Schürfkonzessionen in den Nuoler Buchten werden von Kibag, Gemeinde und Regierung geheim gehalten. Konzessionen sollten Vorschriften für Rückbau, Renaturierung und weitere Abmachungen enthalten, die von berechtigtem öffentlichem Interesse sind. Warum werden die Verträge nicht öffentlich?

Lastschiffhafen Bollenberg neu Variante 1

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