Im Oktober 2011 legte Aqua Viva im Namen von ripa inculta! und die Familie Rothlin Einsprache gegen die Baueigabe der geplanten Testufer der KIBAG AG ein. Denn Schüttungen in Seen sind gemäss Art. 39 des Gewässerschutzes nicht erlaubt. Auch wurde, bei der Bewilligung des Gestaltungsplanes vom 4. Juni 2011 durch den Regierungsrat des Kanton Schwyz, die neue Gesetzgebung des am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Gewässerschutzes nicht berücksichtigt.
Ripa inculta! Strebt ein höchstinzstanzlicher Grundsatzentscheid an. Die Abweisung der Einsprache durch den Gemeinderat Wangen wurde allerdings rascher erwartet. Wir werden unsere Einsprache weiterziehen hoffen nun auf einen schnellen Entscheid des Regierungsrats um unser Anliegen nach Lausanne tragen 4seohunt.com/www/ zu können.
Wir sind zuversichtlich, dass dieses kurzsichtige und nicht nachvollziehbare handeln im Kanton Schwyz in Lausanne ein Ende findet und geltendes Bundesrecht umgesetzt wird.