Regierungsrat weist Einsprache gegen Testufer ab

Geschrieben am 28.04.2013 in Allgemein

Wie in den News vom 30.07.2012 kommuniziert, legten Aqua Viva Rheinaubund im Namen von ripa inculta! sowie die Familie Rothlin, im Oktober 2011 Einsprache gegen die Baueingabe der in Nuolen geplanten Testufer der Firma Kibag ein.

Zu der Einsprache konnte es kommen, weil der Schwyzer Regierungsrat, als Auflage zur Genehmigung des Gestaltungsplans “Nuolen See”, die Erstellung von Testufern verlangte. Der Regierungsrat Kurt Zibung begründete damals in einem Interview, dass Anstösser und Naturschutzorganisationen dadurch die Möglichkeit erhielten, Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Des Weiteren liess Herr Zibung verlauten, dass es zur Frage von Seeauffüllungen noch keine höchstricherlichen Entscheide geben und davon auszugehen sei, dass das Projekt Nuolen See zu solch einem Bundesgerichtsentscheid führen würde.

Mit Bedauern müssen ripa inculta! und die weiteren Einsprecher nun zur Kenntnis nehmen, dass der Regierungsrat die Einsprache abgewiesen hat! Als Begründung für den negativen Entscheid führt der Regierungsrat hauptsächlich drei Punkte auf:

– Rechtskräftigkeit der Nutzungs- und Gestaltungsplanung. Allfällige Einwände hätten früher, im Zonen- und Gestaltungsplanverfahren, vorgebracht werden müssen.

– Unzulässige Ausweitung des Streitgegenstandes (Testufer 1 und 2) auf das gesamte Projekt.

– Rechtskonformität der Testufer, insbesondere mit der neuen Gewässerschutzgesetzgebung. Sämtliche benötigten Spezialbewilligungen, wie die Schüttungsbewilligung, fischereirechtliche Bewilligung, Ausnahmebewilligung nach Raumplanungsgesetz, etc. würden vorliegen.

Auch wenn der negative Entscheid eine weitere Hürde bedeutet, die es zu nehmen gilt, werden wir von ripa inculta! uns weiterhin gegen das unverhältnismässige Bauvorhaben einsetzen. Das weitere Vorgehen im Kampf für ein freies Ufer, über welches derzeit beraten wird, werden wir selbstverständlich schnellstmöglich kommunizieren, sobald es soweit ist.