Download als PDF: Medienmitteilung zum Entscheid des Verwaltungsgerichts Schwyz
Verwaltungsgericht stoppt Villenüberbauung am Zürichsee
Klares Verdikt des Verwaltungsgerichts Kanton Schwyz: Die geplanten Testufer Nuolen See in der Gemeinde Wangen verstossen gegen das Gewässerschutzgesetz. Die Beschwerden von zwei Anwohnern und der Gewässerschutzorganisation Aqua Viva werden vom kantonalen Gericht gutgeheissen. Die Seeauffüllung und die geplante Wohnüberbauung der Kibag AG stehen damit vor dem Aus. Ein Meilenstein zugunsten der Natur und Erholung am Obersee.
In den 1990er-Jahren sah die Kibag das Ende des Kiesabbaus in den Wangener und Nuoler
Gruben kommen. Sie plante deshalb, den Verladehafen in der Nuoler Seebucht ausser Betrieb zu nehmen, die Bucht stellenweise aufzuschütten und auf 700 Meter neu geschaffenem Uferland über 60 Wohneinheiten zu bauen. Die Gemeinde Wangen zonte in der Folge mit dem Einverständnis des Kantons Schwyz rund 25‘000 Quadratmeter See und 15’000 Quadratmeter Uferland in die Bauzone ein.
ripa inculta! und die nationale Gewässerschutzorganisation Aqua Viva wehren sich seit Jahren gegen dieses unsinnige und widerrechtliche Grossprojekt am Zürcher Obersee. Nachdem der Gemeinderat Wangen und der Regierungsrat des Kantons Schwyz grünes Licht für die Testplanung erteilt hatten, zogen die Verbände und Anwohner im April dieses Jahres den Fall an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz weiter.
Der nun vorliegende Entscheid des obersten kantonalen Gerichts gibt den Beschwerdeführern vollumfänglich Recht. Es hält fest, dass die geplanten Testufer vor dem Hintergrund des Gesamtprojekts unter dem revidierten Gewässerschutzgesetz nicht bewilligungsfähig sind. Weiter seien der Teilzonenplan und der gestützt darauf erlassene Gestaltungsplan Nuolen See nicht mehr mit dem geltenden Recht zu vereinbaren. Auch die Standortgebundenheit der geplanten Wohnbauten wird klar verneint.
Die beiden Gewässerschutzorganisationen und die Anwohner zeigen sich hoch erfreut über das klare Verdikt des Verwaltungsgerichts. Das öffentliche Interesse an einem intakten, naturnahen Seeufer wird über die Privatinteressen der Kibag AG gestellt. Die Planung um Nuolen See muss von einem neuen Standpunkt betrachtet werden, in welchem sowohl der Natur, wie auch dem öffentlichen Interesse mehr Gewicht zugesprochen wird. So eröffnen sich auch neue Optionen für die vom Gemeinderat geforderte öffentliche Badi.
Weitere Auskünfte:
– Rosmarie Ruoss, Medienverantwortliche ripa inculta, 079 482 11 33
– Stefan Kunz, Geschäftsführer Aqua Viva, 079 631 34 67