Stimmrechtsbeschwerde eingereicht

Geschrieben am 09.01.2014 in Allgemein

Ursula und Daniel Rothlin haben beim Regierungsrats des Kantons Schwyz Stimmrechtsbeschwerde zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Wangen vom 13.1.14 eingereicht. Gerügt wird, dass in der Botschaft zur AOGV mit keiner Silbe ausgeführt wird, dass Nuolen See aufgrund des hängigen Verfahrens vor Bundesgericht und aufgrund unserer hängigen Beschwerde von der Beschlussfassung zum 2. Teil der Nutzungsplanung an der a.o. Gemeindeversammlung vom 13.1.2014 und von der Abstimmungsvorlage ausgeklammert werden muss.

Der Einzelrichter hat die Beschwerde abgewiesen und der Gemeinderat bestätigte die Ausklammerung von „Nuolen See“ aus dem Nutzungsplan in den Medien. Rothlins haben noch 30 Tage zeit den Entscheid ans Bundesgericht weiter zu ziehen.

Eine mögliche Auswirkung könnte sein, dass die Gemeinde Wangen gegen über der KIBAG Schadensersatzpflichtig werden könnte wenn der bald 15 Jährige Nutzungsplan erneuert würde.

Sehen Sie hier die komplette Stimmrechtsbeschwerde ein.

Sehen Sie hier den Zwischenbescheid des Einzelrichters an.

Hören Sie hier das Interview von Ursula Rothlin auf Radio Central vom 03.01.2014