Ohne seine 30 Nuoler Mandanten zu informieren, hat 2008 Anwalt Linus Bruhin deren Einsprache zum Kiesabbau zurückgezogen.
Sein Honorar liess er sich von der KIBAG bezahlen. Bei der Aufarbeitung des Falls macht der Staatsanwalt eine schlechte Figur.
Nach 59 Monaten Bearbeitungszeit, just am 20. Dezember, also am Weihnachts-Samstag, erreichte die Rothlins die eingeschriebene Einstellungsverfügung. Die Einsprachefrist dagegen betrug nur 10 Tage – und das über die Festtage. Trotz der Finte sei es aber gelungen, bis am 30. Dezember beim Kantonsgericht Einsprache gegen die Einstellungsverfügung zu erheben.
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