Bundesgericht stoppt uferlosen Villenwahnsinn am Zürichsee

Geschrieben am 17.04.2015 in Allgemein

Das Bundesgericht stützt den Entscheid vom Schwyzer Verwaltungsgericht und erteilt dem Projekt „Nuolen See“ eine klare Absage. Weder hätten die Behörden die vorgesehenen Schüttungen, noch die Überbauungen auf planerischer Ebene bewilligen dürfen. Das Bundesgericht hält sodann fest, dass die vorliegende Planung nicht bundesrechtskonform sei.

In den 1990er-Jahren sah die KIBAG das Ende des Kiesabbaus in den Wangener und Nuoler Gruben kommen. Sie plante deshalb, das Betonwerk und den Verladehafen in der Nuoler Seebucht ausser Betrieb zu nehmen, die Bucht stellenweise aufzuschütten und auf 700 Meter neu geschaffenem Uferland über 60 Wohneinheiten zu bauen. Die Gemeinde Wangen zonte in der Folge mit dem Einverständnis des Kantons Schwyz rund 25‘000 Quadratmeter See und 15’000 Quadratmeter Uferland in die Bauzone ein.

ripa inculta! und die nationale Gewässerschutzorganisation Aqua Viva wehren sich seit Jahren mit der publizistischen Hilfe der Obersee-Nachrichten gegen dieses unsinnige und widerrechtliche Grossprojekt am Zürcher Obersee.

Das höchste Schweizer Gericht rügte nun das Planungsverfahren, das Bewilligungsverfahren und den Gestaltungsplan. Eine bittere Niederlage für die KIBAG, die das Projekt realisieren wollte. Dasselbe gilt für die Gemeinde Wangen und den Regierungsrat, die das Projekt, trotz wissen über dessen Gesetzeswidrigkeit, über all die Jahre stützten. „Die Erleichterung über das klare Verdikt zugunsten des Gewässeschutzes ist riesig.“ meint Stefan Kunz, Geschäftsführer von Aqua Viva.

Das Bundesgericht erkennt, dass durch die Negierung des Projekts „Nuolen See“ die industrielle Nutzung der Kibag-Bucht verlängert und der schon per Ende 2014 fällige Rückbau des Beton- und Kieswerks nun weiter aufgeschoben werden könnte. Dies bewirkt, dass die Aufwertung der Buchten und ihre Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sich verzögern und die Belastung der Anwohner verlängern. „Es überwiegt aber der mögliche Nutzen einer geänderten Planung für Natur und Landschaft (…) Wohnbauten können dagegen auch an anderer Stelle, weiter landeinwärts, realisiert werden. Jedenfalls muss die Möglichkeit einer eigenständigen und umfassenden Renaturierung des Gebiets ernsthaft geprüft werden, bevor diese Chance durch eine Uferüberbauung endgültig zerstört wird.“ Im Urteil sieht das Bundesgericht den Kanton Schwyz in der Revitalisierungspflicht.

Die KIBAG hat in Ihrer Medienmitteilung vom 16.04.2015 erklärt, dass sie sich in Zukunft stur stellt. Sie will die Anlagen, trotz vertraglicher Verpflichtung zum Abriss und der Aufforderung vom Bundesgericht zur Revitalisierung, so stehen lassen. Eine trotzige Reaktion eines Unternehmens, das sich gerne als mensch- und naturnahe verkauft um öffentliche Aufträge zu erhalten.

„Wir fordern die KIBAG AG auf, zum Wohle der Bevölkerung und der Natur eine sinnvolle Nutzung bzw. die Revitalisierung zu planen“, meint Rosmarie Ruoss, Medienverantwortliche von ripa inculta! Aqua Viva und ripa inculta! wie auch die Obersee-Nachrichten werden sich in Zukunft für eine vernünftige Nutzung des Areals einsetzen und die weiteren Entwicklungen genau beobachten.

Weitere Auskünfte:

  • Rosmarie Ruoss, Medienverantwortliche ripa inculta, 079 482 11 33
  • Stefan Kunz, Geschäftsführer Aqua Viva, 079 631 34 67

Bildmaterial: www.ripa-inculta.ch

Download als PDF: Medienmitteilung zum Bundesgerichtsurteil