Im Jahr 2008 wurde zwischen der KIBAG und den Gemeinden Wangen und Tuggen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag unterzeichnet, der die KIBAG dazu verpflichtet den Rückbau des Betonwerks bis zum 31.12.2014 und den Rückbau der Oberirdischen Förderbandanlage bis zum 31.12.2016 vollzogen zu haben. Bis heute hat die KIBAG den Vertrag mit der Öffentlichkeit nicht eingehalten. Um für den Leser die Deutlichkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu zeigen, veröffentlichen wir Passagen aus dem ÖRV die den Rückbau regeln sollten:
IV. Zeitplan:
1. u.a. „Beendigung der Rückbauarbeiten der Kiesaufbereitungsanlage und des Betonwerks in Nuolen gemäss dieser Vereinbarung bis spätestens 31.12.2014.“
9. „Die KIBAG wird für den Materialabbau, die Auffüllung und Rekultivierung in den bestehenden Gruben Rütihof und Bachtellen sowie die Betriebsschliessung und den Rückbau der Werke in Nuolen grundsätzlich keine neuen Verlängerungsgesuche stellen. Die KIBAG kann aber aufgrund von unvorhersehbaren, nicht selbstverschuldeten Ereignissen ein Verlängerungsgesuch in bescheidenem Masse an die Gemeinden stellen, sofern dies nötig ist.“
VII. Lärmsanierungen:
„Die Gemeinde Wangen anerkennt, dass mit der Definition der Jahreszahl für den Abbruch der Nuoler Werke gemäss dieser Vereinbarung (spätestens 31.12.2014) die KIBAG keine Lärmschutzmassnahmen an den Nuoler Werken bis zum bevorstehenden Abbruch zu ergreifen hat.“
Bis zum heutigen Tag, dem 26.02.2015 also über 2 Monate nach Ablauf der Frist zum Abbruch der Nuoler Werke, stehen immer noch alle Gebäude, insbesondere das Betonwerk. Für ripa inculta! ist es nicht nachvollziehbar, warum nur die Anlagen und nicht auch das Gebäude zurück gebaut wurden.
Wir drängen darauf, dass die Gemeinde Wangen sich dafür engagiert, dass diese Verpflichtung im Interesse der Nuoler Bevölkerung eingehalten wird.
Wir bitten die Gemeinde Wangen in einem Brief um die Beantwortung folgender Fragen: