Der Verein ripa inculta! Hat die Analyse des Gestaltungs- und Richtplan erstellt um das Projekt der Bevölkerung näher zu bringen, die Probleme auf zu zeigen und die Gestaltung des Seeraumes, so wie die Folgen für das Dorf kritisch zu beleuchten.
Die Situaiton
Das Gebiet um welches sich handelt liegt in der Gemeinde Wangen am Oberen Zürichsee. Die Region ist seit einigen Jahren unter enormen Siedlungsdruck und wird zur Agglomeration Zürich gezählt.
Nuolen heute | Nuolen 2030 |
Das Dorf liegt abseits der Kantonsstrassen, hat 550 Einwohner, der Dorfladen schloss vor einigen Jahren. Hauptanziehungspunkte sind die Kantonsschule, der KIBAG Golfpark, Schiffshäfen und ruhige, schöne Wohnlagen. Die Überbauung würde bündig zur Kantonsschule beginnen und sich an der Hauptachse des Dorfes entlang, ausgerichtet auf zwei Buchten aufreihen. Die Buchten entstanden durch Abtragungen und Aufschüttungen der KIBAG AG in den 30er Jahren, sind seither als See kartografiert und haben sich zu eigenständigen Ökosystemen entwickelt (vor allem die östlich gelegene Hunzikerbucht). Über die Hauptachse werden Nuolen, der Hafen der Genossame Wangen, der Steinbruch Kuster, der Golfpark, der Vitaparcours, das Dorf Wangen und eine Strasse nach Tuggen miteinander verbunden.
Das Gebiet rund um die geplante Anlage ist weitgehend unbebaut, das heisst Agrarflächen schliessen an den Golfpark, das Dorf und den Wald an. Zur Zeit wird das Gelände, welches der KIBAG AG gehört und genutzt wird rege von Badenden, Spaziergänger und sonstigen Freizeitaktivisten besucht. Hauptsächlich nach Feierabend und an den Wochenenden sind die Besucher zahlreich, man könnte fast von einer zwischen Nutzung sprechen. Denn rund um die Kiesberge, Ledischiffe, Förderbändern, Schilf und Wiese wird gefischt, gespielt, gebadet, grilliert, Rad gefahren, geschlendert, geschlafen oder mit Modellautos gefahren. Häufig finden auch kleiner Feste wie Familien-, Geburtstags-, Firmen- oder Schulabschlussfeiern auf der Halbinsel oder im ehemaligen Schützenhaus statt. Das Gebiet ist inoffiziell schon jetzt ein sehr wichtiges Naherholungsgebiet des Bezirks March.
Gestaltungsplan
Ein Gestaltungsplan wird unter anderem dadurch definiert, dass er in erster Linie den Zweck hat optimale Lösungen für komplexe Überbauungen zu finden, sie können auch mit Sonderbauvorschriften verbunden werden, so wie dies in Nuolen der Fall ist.
Analyse Gestaltungsplan
Blick Seestrasse Richtung Nuolen 2030 |
Die Überbauung erstreckt sich über mehr als 650m entlang des Seeufers von Nuolen, beginnend an der Kantonsschule entlang zwei Buchten, bis hin zum Hafen der Genossame Wangen. Die eingezonte Fläche ist etwa 72m breit. Es sollen 115’000m3 oder 23’600m2 aufgeschüttet und 21’800m3 oder 11’800m2 abgetragen werden. (Hier ist zu erwähnen, dass es Verboten ist Aufschüttungen vor zu nehmen, ausser es dient der Öffentlichkeit. Der Seeraum wurde also unrechtmässig eingezont, durch die Annahme des Wangner Stimmvolkes jedoch legalisiert.)
Die Rechnung:
Damit eine Baufläche mit einer anrechenbaren Fläche von 50’900m2 entsteht werden 23’600m2 oder 46% aufgeschüttet und 11’800m2 oder 23% abgetragen, somit werden 69% des Landes umgegraben um die Anlage zu errichten.
Die Fläche wird auf 21 Parzellen aufgeteilt, welche weiter geteilt werden können, dadurch entstehen zusätzlich Parzellen die keinen Seeanstoss haben. 19 der Grundstücke werden direkt von der Seestrasse her erscholssen. Von den eingeteilten Grundstücken sind neun erheblich benachteiligt: bei fünfen führt der Fussgängerweg zwischen Garten und See durch, bei vier Parteien wird der Fussgängerweg zwischen den Häusern aufs Festland zurück geführt und von diesen vier haben zwei keinen direkten Zugang zum See. Sie sind also von drei Seiten durch Häuser eingegrenzt und auf der vierten von der Strasse.
Diese Umstände verunmöglichen unserer Meinung das Erreichen des angestrebten Standards von ähnlichen Bebauungen wie in Hurden oder Lachen.
Geplant sind 68 Parteien, in drei stöckigen Häuser, diese bieten etwa 400 Personen ein Wohnraum. Nuolen hat aktuell 550 Einwohner. Bei den geplanten 220 Parkplätze sind die öffentlichen für die Badeanstalt und die Spaziergänger nicht mit einbezogen.
Sonderbauvorschriften
Auszug aus den Sonderbauvorschriften für die Überbauung „Nuolen See“:
Art. 3 Zweck
– Eine sich gut in die Umgebung einpassende Überbauung
– Gestalterische und ökologische Aufwertung des Seeufers
– Ansprechende Aussenraumgestaltung
…
Unserer Meinung nach sollte die Nachhaltigkeit der Struktur berücksichtigt werden. Sie sollte erweiterbar sein und das heutige Dorf positiv beeinflussen. Zudem fehlen dem neuen Quartier Charakter und Identität. Ein weiterer wichtiger Punkt der nicht angesprochen wird ist der respektvolle Umgang mit den „Gütern“ Seeufer und Natur.
Analyse Richtprojekt
Im Richtprojekt wird beschrieben, dass ein Gebäudeabstand von 20m eingehalten werden muss. Dies hat zum Zweck, dass die Strassenflucht rhythmisiert wird, eine lockere, offene Bebauung und häufige Sichtbezüge zum See entstehen. Des weiteren werden 10 Haustypen, vom Einfamilien- bis zum Mehrfamilienhaus vorgeschlagen, die nach eigenen Angaben aus einer genauen Ortsanalyse entwickelt wurden.
Die beschriebenen Absichten sind sehr lobenswert bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber schnell das die Beschreibungen pure Augenwischereien sind. Denn die vermeintlich optimale Rhythmisierung der Strassenfluch durch den grosszügigen Abstand zwischen den Häuser und die Positionierung der privaten Parkplätze im Innern der Parzellen erzeugen zwar grosszügigen Raum für die Bewohner, für die Aussenstehenden hat dieses Bebauungsmuster jedoch keine Vorteile, denn die Besitzer werden ihr Haus und Garten so gut es geht mit Hecken und Mauern vor Einblicken und Lärmbelästigung schützen und da durch wird die im Richtplan beschriebene, zu vermeidende Flucht erzeugt. Die Überbauung würde als Wand von Garagen, Hecken und Toren erscheinen, wie dies schon an vielen Orten der Fall ist (z.B. In Altendorf). An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Seestrasse zum Golfpark und zum Hafen der Genossame Wangen führt und häufig befahren wird. In näherer Zukunft, wird das Dorf weiter wachsen und somit auch die Beanspruchung der Strasse.
Auch die 10 beschriebenen Haustypen die durch die genaue Ortsanalyse entstanden seinen sollen sind zu hinterfragen. Unsers Erachtens sind sie auf jedem beliebigen Grundstück mit Nord-Süd-Ausrichtung platzierbar. Des weiteren ist uns auch schleierhaft, welchen Bezug diese Typen zum Ortsbild von Nuolen haben, denn selbst mit den neueren, sehr dominanten Terrassenhäuser bei der Dorfeinfahrt haben sie nichts gemein und schon gar nicht mit den älteren Häusern.
Hafenanlagen und Verbindung der Buchten
Zu dieser Überbauung gehört auch ein neuer Hafen in der Hunzikerbucht mit 40 Plätzen und eine Erweiterung der Hafenanlagen Kiebitz um 30 Bootsanlegestellen. Im Endzustand wird die KIBAG 310 Bootsplätze in Nuolen besitzen, die Infrastruktur soll trotz dieser beachtlichen Vergrösserung nicht erweitert werden, da die neue Anlage in der Hunzikerbucht für Anwohner der Überbauung reserviert ist. Bei diesen 310 Anlegestellen in Nuolen sind jene 162 der Genossame Wangen im Seewald nicht miteinbezogen. Auch die Ledischiffe, die die KIBAG zum Kiesabbau (den sie weiter führen will) benötigt sind nicht da zugezählt.
Um die Umwelt zu schonen schlägt die KIBAG vor 23 Ledischiffe zu exmatrikulieren.
Die Rechnung der KIBAG:
70 neue Bootsplätze, davon sind 50 Motorboote, die im Durchschnitt 20 Stunden pro Jahr in Betrieb sind. Die 23 Ledischiffe haben eine höhere Motorenleistung und sind häufiger in Betrieb. Die Situation würde sich dadurch deutlich verbessern.
Wer sich in der KIBAG Bucht einmal umschaut wird schnell feststellen, dass nie und nimmer 23 Schiffe dort liegen und das einige von den vorhandenen Schiffen betriebsuntauglich sind, Besucher die sich während den Arbeitszeiten hin und wieder an der Bucht aufhalten werden auch fragen wie diese Rechnung der hohen Anzahl Betriebsstunden der Ledischiffe zustande kommt.
Terrainveränderungen bis 2030 |
Zu der geplanten Anlage in der Hunzikerbucht wird gesagt, dass die Anlegestellen nicht direkt am Ufer liegen, sondern über einen Zugangssteg betreten werden, um die Ufervegetation zu schonen. Auch diese Anlage ist nach Aussagen der KIBAG absolut umweltverträglich, hat also keine negativen Auswirkungen auf die Fauna und Flora der Bucht.
Wenn man sich dem Ufer der Hunzikerbucht zu Fuss, als einzelne Person nähert (nicht in einer Gruppe von 40 Booten) schrecken scharenweise Enten, Frösche und Vögel auf. Auch hat sich in der Bucht die sehr seltene Malermuschel angesiedelt, die hohe Ansprüche an die Wasserqualität hat. Grosse Bestände dieser Muschel müssten während den Bauarbeiten umgesiedelt werden.
Das Verbinden der beiden Buchten durch massives Landabtragen wird mit der Steigerung der Wasserqualität und dem Entgegenwirken der Verlandung begründet. Wie erwähnt ist die Wasserqualität in der Hunzikerbucht sehr gut und die Verlandung erfolgt sehr langsam, hauptsächlich durch die Büsche und Bäume am Ufer, was ein absolut natürlicher Vorgang ist und zum Wert dieses Ökosystems beiträgt.
Stimmenfang mit dem Argument…
…Erweiterungsmöglichkeiten für die Sportanlagen der Kantonsschule:
Diese Erweiterungsmöglichkeit sind in den Plänen nicht ersichtlich.
…öffentliche Badeanlage:
Die Gemeinde Wangen hat der Bevölkerung im Zuge der Umzonung eine Badi am Sitz der Halbinsel versprochen.
Es ist auf Bundesebene verankert, dass im Umkreis von 100m von einer Hafeneinfahrt nicht gebadet werden darf. Da der Gestaltungsplan vorsieht, dass nur zur Seeseite gebadet werden darf (die Bucht bleibt den Hausbesitzern vorbehalten) müsste der Zugang zum Wasser so weit östlich gelegt werden, dass er dem geschützten Schilfgürtel sehr nahe kommt. Auch hier ist das geplante Gebäude unverhältnismässig und sehr dominant am Beginn der Insel positioniert. Von Seiten der planenden Stellen wird beteuert, dass die Badi nach Vorbild von Altendorf immer zugänglich sein wird. Stellt man sich aber vor, dass so wie es heute üblich ist, Naturfreunde sich an schönen Sommerabenden bei einem Lagerfeuer zusammensetzen, wird es bestimmt nicht lange dauern bis sich die Bewohner vom Lärm belästigt fühlen und die Insel Öffnungszeiten unterliegt.
Öffentliche Parkplätze sind nur im Zusammenhang mit der Badi geplant. Dies ist in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der KIBAG festgehalten. Das heisst: die KIBAG stellt der Gemeinde Wangen Land (das Altlasten enthält) für den Bau und Betrieb der Parkplätze zur Verfügung. Die KIBAG wird mit den Bauarbeiten beauftragt. „Im Falle, dass die Grundlagen dieser Vereinbarung nicht mehr vorhanden sind, fällt die Vereinbarung entschädigungslos dahin.“
Sprich, kann die Badi nicht gebaut werden, wird es auch keine öffentliche Parkplätze geben, auch nicht für Fussgänger, die den Steg geniessen wollen.
Fazit
Alle Veränderungen zusammengefasst |
Raumplanerisch bewirkt die geplante Überbauung eine Zersiedelung, die das Ortschaftsbild an der ausfransenden Hauptachse zerfallen lässt. Des Weiteren wird in keinster Weise auf das Dorf und die potenzielle Entwicklung Rücksicht genommen. Uns wurde schnell klar, dass die Ortschaft Nuolen, vor allem der Seeanstoss ein wichtiges Naherholungsgebiet für die ganze Region ist und durch rücksichtsvolle und gut strukturierte Planung für eine breite Bevölkerung äusserst wertvoll werden kann. Auch das angrenzende Land der KIBAG würde dadurch enorm an Wert gewinnen. Die Attraktivität der Gemeinde würde durch einen ansprechenden Seeraum massiv gesteigert werden (wie zum Beispiel in Lachen). Nuolen mit dem Flugplatz, dem Golfpark und dem Ried würde durch einen nachhaltigen und attraktiven Seezugang zum Wohn- und Erholungs-Paradies werden.
Abbildungen:
Alle in diesem Dokument verwendeten Bilder und Grafiken wurden von ripa inculta! Erstellt, basierend auf dem Gestaltungsplan. Die zur Montage verwendeten Fotos wurden eben falls von ripa inculta! gemacht.
Quellen:
– Nutzungsplanung Nuolen See, Erläuterungsbericht REV 20.6.2006
– Zusatzbericht zur UVB-Voruntersuchung vom 15.10.1999
– Schutzzonenplan Nuolen See vom Regierungsrat genehmigt am 23.8.2005
– Gestaltungsplan Nuolen See vom Gemeinderat erlassen am 25.9.2008
– Sonderbauvorschriften, Gestaltungsplan Nuolen See
– Beschrieb Richtprojekt, Gestaltungsplan Nuolen See
– Vereinbarung KIBAG Gemeinde Wangen
Ergänzungen:
Verordnung über den öffentlichen Strandboden und Materialentnahme aus öffentlichen Gewässern:
– Es bedarf einer Kozession um Material aus Gewässern zu entnehmen.
– Sofern ein öffentliches Interesse besteht kann der Regierungsrat ausnahmsweise ein Baurecht einräumen oder abtreten.