Problematik

– Seeaufschüttung ist illegal

Für diese 709m Überbauung müssen 25’000m2 Land aufge­schüttet werden, nochmals 12’000 m2 müssen abgetragen werden. Im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässer­schutz­gesetz GSchG) Art. 39 „Einbringen fester Stoffe in Seen“ ist es ausdrücklich verboten, Feststoffe in Gewässer einzubringen. Die darin festgehaltenen Ausnahmefälle treffen im Fall von Nuolen nicht zu.

Die Argumentation, die von der Aufschüttung und dem Abtrag betroffenen Gebiete seien nicht See, sondern Land, kann nicht nachvollzogen werden, alleine schon im Grundbuch sind 80% davon als See eingetragen. Sich ausbreitender Wald wird nach 25 Jahren offiziell zu Wald. Es ist zu klären ob dies bei Gewässern auch so ist. Wie konnten diese Gesetze umgangen werden?

Eigentlich hätte die Gemeinde Wangen diese Umzonung nie vors Volk bringen dürfen, da, wie schon oben erwähnt, es gegen höheres Recht verstösst. Spätestens der Kanton hätte Gesetzes­konflikte feststellen müssen, und diese Umzonung auf keinen Fall bewilligen dürfen. Beides ist passiert. Damit wurden die Schutzfunktionen dieser Gesetze ausgehebelt und dieses Vorhaben legalisiert.

– Schilf Vernichtung ist illegal

Es müssten 5 Schilfgürtel in einer Gesamtlänge von mehreren hundert Metern vernichtet werden. Im Bun­desgesetz über den Natur- und Hei­matschutz (NHG) Art.21? Ufervegeta­tion steht: „Die Ufervegetation (Schilf- und Binsenbestände, Auenvegetationen sowie andere natürli­che Pflanzengesellschaften im Uferbereich) darf weder gerodet noch überschüttet noch auf andere Weise zum Absterben gebracht werden.“.

Die KIBAG argumentiert nach den Vorwürfen immer wieder so: „Es wird dafür an anderem Ort neues Schilf angepflanzt!“. ripa inculta! fragt sich seit wann eine Gesetzesübertretung mit einer Wiedergutmachung legalisiert wird? Bei Schilfrodung gibt es in der Schweiz, im Gegensatz zur Waldrodung, keinen Abtausch. Auch nicht für die KIBAG.

Statement von Gemeindepräsident Adrian Oberlin: „Nicht jeder Schilfgürtel ist schützenswert“

– Neue Bootsplätze sind fraglich

Der Kanton Schwyz ist als einziger Kanton ohne Bootplatz-Moratorium. Somit untergräbt er die Bestrebungen der anderen Zürichsee-Kantone,  den See vor Überschiffung zu schützen. Auch kommt der neue Yachthafen für die Luxusvillenbewohner direkt vor Schilf zu stehen. Für die dort ansässigen, seltenen, Malermuscheln würde dies das Aus bedeuten.

– Naturschutzorganisationen nicht im Boot

Entgegen den Behauptungen der Gemeinde Wangen haben der WWF und Pro Natura sich nur zur Umzonung geäussert. Die Überbauung, den Yachthafen und den Umweltbericht haben sie nicht geprüft. Warum wurde dies nicht geprüft? Pro Natura durfte von der KIBAG ein grosses Stück Land zum Preis von Fr. 1.- pro m2 abkaufen, im Gegenzug haben der WWF und Pro Natura sich aus dem Geschehen raus zuhalten. Dies wird von diesen Naturschutzorganisationen auch eingehalten. Zudem hat WWF Schwyz Mann ,Res Knobel, immer wieder Aufträge von der KIBAG erhalten, was eine kritische Haltung auch nicht gerade fördert.

– Die neue Badi: Kostenfalle, Gesetzesfalle, Mäusefalle?

Das Halbinseli in Nuolen ist eines der letzten Badis in der freien Natur, alle anderen Plätze sind mittlerweile entweder Badeanstalten, Privatbesitz oder Naturschutzgebiet mit Badeverbot. Die Schwaneninsel in Lachen wird zum Beispiel zu einem Segelhafen, oder die ehemalige Buoben­badi in Nuolen zum Naturschutzgebiet. Plätze am See ohne Regulierung durch einen Badibetrei­ber sind Mangelware. Dies bestätigen auch die hohen Besucherzahlen des Halbinselis in Nuolen: Alle diese Menschen möchten nicht in einer Badi baden, sondern den See geniessen, so wie er ist.

Kann sich die Gemeinde Wangen in Nuolen überhaupt eine Badi ohne Eintritt (wie Sie es verspro­chen hat) überhaupt leisten? Die Badi in Altendorf wie auch in Lachen kostet pro Jahr zwischen 200’000 und 300’000 Franken. Natürlich findet ripa inculta! Investitionen in Freizeit­angebote wünschenswert, doch ist die Finanzierbarkeit ohne Eintritt für uns fraglich. Die Baukosten von 2-5 Mio. kommen im Übrigen wieder der KIBAG zugute, da diese per Vertrag als Baufirma engagiert werden muss, ansonsten wäre der Landabtausch wieder nichtig.

Wir setzen grosse Fragezeichen, ob diese Badi rechtlich überhaupt realisierbar ist. Es gibt ein Bundesgesetz, das besagt, dass bis 100m ab der Hafeneinfahrt nicht gebadet werden darf. Da ca. 130m von der Hafeneinfahrt bereits wieder Schilf steht, wird der Zugang zum See extrem knapp. Wichtig ist dieser Punkt auch für die folgende Frage:

Wurde das Wangner Stimmvolk bei der Einzonung hinters Licht geführt? Bei den Abstimmun­gen in den Jahren 2000 und 2005 wurde der Landabtausch und die geplante Badi von den Gemeindebehörden als Zustimmungsargument gebraucht. Wenn die Badi aber durch solche Gesetze gar nicht realisierbar ist, wurde der Stimmbürger der Gemeinde Wangen wohl vorsätz­lich hinters Licht geführt. Man müsste sich fragen, ob angesichts der Falschinformatio­nen der Behörden dieser Abstimmungskampf überhaupt rechtens ist.

– KIBAG droht

Die KIBAG droht immer wieder mit der Schliessung des Inselis, sollte der öffentlich-rechtliche Vertrag nicht zustande kommen. Will die Bevölkerung sich wirklich drohen lassen? Was kann die KIBAG wirklich machen – und was nicht? Wem gehört das Land?

Dem Kanton Schwyz gehören rund 10’000m2 am nördlichen Ufer des Inselis, just der Teil, der für den Einstieg ins Wasser benötigt wird. Wenn die KIBAG wirklich den Zugang verwehren will, dann könnte man über den Kantonsrat für das Kantonsland ein Wegrecht erwirken lassen. Die Drohungen der KIBAG gegen die Bevölkerung würden wirkungslos.

– Altlasten unter den Parkplätzen

Zum Landabtausch würde auch ein Stück Land bei den Kieshaufen bei der Seestrasse 6 gehören, die KIBAG würde der Gemeinde dieses Land überlassen, um Parkplätze zu bauen. Unter dieser Stelle sind aber Altlasten zu verzeichnen. In früheren Jahren hatte die KIBAG Müllhalden betrie­ben und Gebühren kassiert, jetzt soll dieses Land der Gemeinde samt Altlasten geschenkt werden. Wer bezahlt in einer nahen oder fernen Zukunft die Sanierung?

– Anwalt Linus Bruhin von der KIBAG bezahlt!

Nachdem Linus Bruhin die Einsprache der 30 Nuoler ohne ihr Einverständnis und ohne sie zu informieren zurückgezogen hat kam folgendes zu Tage: Bruhin bestätigt schriftlich, von der KIBAG AG Fr. 12’000.- für seine Anwaltskosten erhalten zu haben. Er schreibt auch, dass „das gefundene Arrangement mehr als eine Absprache mit der Kibag umfasste“, dass er „keine formelle Schlussabrechnung erstellt“ habe und dass weder eine schriftliche Vereinbarung mit der Kibag bestehe, noch eine Zahlungsquittung ausgestellt worden sei. Auch bestätigt die KIBAG AG gegenüber Vertretern der Obersee Nachrichten, dass RA Bruhin von der KIBAG AG mit Fr. 12’000 für seine Anwaltsaufwände bezahlt wurde.

– Verladehäfen

Im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der KIGAB und den Gemeinden Wangen und Tuggen wird klar festgehalten, dass die neuen Abbaugebiete in Tuggen nur erschlossen werden dürfen, wenn der Abtransport des Kieses zu 60% über den Seeweg erfolgt. Der Seeweg ist zwar weniger wirtschaftlich, dafür aber für die Bevölkerung und die Natur deutlich weniger schädlich. Dazu muss aber ein Verladehafen vorhanden sein. Mit dem Abbruch der alten Industrieanlagen und der Erstellung einer Luxusüberbauung auf dem Gebiet fehlt dieser Verladehafen, und es müsste folglich ein neuer gebaut werden. In den Plänen der KIBAG existieren davon 3 verschiedene Varianten. Zwei davon kämmen direkt vor nationalem Schutzgebiet zu stehen und eine Variante vor die Hunzikerbucht. Wir sehen bei allen drei Varianten keine Möglichkeit, diese zu realisieren. Vor einem geschützten Schilfgürtel kann kein Verladehafen gebaut werden, und auch das geplante Förderband unter dem Grundstück der Familie Rothlin hindurch wird nicht bewilligt werden.

Würde die neue Überbauung realisiert – und der neue Verladehafen kann nicht gebaut werden, was würde dann passieren? Würden die neuen Abbaugebiete einfach nicht erschlossen und ausgebeutet? Wohl kaum. Da immense wirtschaftliche Interessen dahinter stehen, werden trotz öffentlich-rechtlichem Vertrag Sondergenehmigungen ausgesprochen, und das Kies würde weiterhin durch die Dörfer abtransportiert. Was der KIBAG sowieso gelegen kommen würde, ihr dies billiger zu stehen käme.

Mögliche Routen führen durch die Dörfer Wangen und Tuggen, bei beiden an Schulhäusern vorbei durch den Dorfkern. Die Belastung für diese Dörfer wäre riesig.

Aus unserer Sicht muss zwingend eine Lösung seitens der KIBAG präsentiert werden, wie ein Abtransport über den Seeweg realisierbar ist, ansonsten sollte weder die neue Luxusüber­bauung gebaut noch die alten Industrieanlagen abgebrochen werden dürfen.

– Umweltverträglichkeitsbericht

Der Gestaltungsplan „Nuolen See“ ist UVB pflichtig. Ein UVB hat zur Aufgabe, bei grösseren Projekten den Einfluss auf die Umwelt zu analysieren, mögliche Gefahrenpotenziale aufzuzei­gen und Gegenmassnahmen zu planen. Im Fall Nuolen geht es vor allem um die Umweltver­träg­lich­keit. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der daraus erfolgende UVB gehen zulasten der Bauherren.

Der bestehende UVB ist nun 10 Jahre alt. In dieser Zeit hat sich die Natur in den Buchten zum Positiven weiterentwickelt, der UVB sollte sich also die neuen Grundlagen zu eigen machen und sich nicht auf eine Situation stützen, die 10 Jahre und mehr zurückliegt. Da der Gestaltungsplan noch beim Kanton Schwyz hängig ist, muss aus unserer Sicht die neue Situation vor einer Bewilli­gung zwingend analysiert werden. Aus diesem Grund hat ripa inculta! beim Institut für Gewässermanagement und Ingenieurbiologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissen­schaften eine Umweltexpertise in Auftrag gegeben, die das Potenzial dieser Buchten konkreti­siert und die im alten UVB ausgelassenen Bereiche wie Amphibien, Muscheln oder Vögel analysiert und korrigiert.

Diese Expertise kostet den Verein 42’000.- CHF. Die KIBAG, die Gemeinden Wangen und Tuggen und der Kanton Schwyz wurden am 26.04.2010 vom Verein angefragt ob eine Kostenbeteili­gung in Frage käme, alle haben am 06.05.2010 dem Verein eine Absage erteilt.

Dem Verein blieb also nichts anderes übrig, als eine öffentliche Sammlung zu starten und das Geld so zu beschaffen. Dies gelang im Juli 2010.

Um die Analyse vollständig durchzuführen, bräuchte die ZHAW eine Zutrittsberechtigung der KIBAG, eine Anfrage wurde am 08.06.2010 an die KIBAG gesandt. Am 16.06.2010 hat die KIBAG schriftlich einen Zugang verweigert. Gleichzeitig beteuert sie aber immer wieder, dass alles korrekt ist mit dem bestehenden, alten UVB. Warum nur will die KIBAG also keinen Zugang gewähren?

Die ZHAW kann aber trotz der Verweigerung der KIBAG eine Analyse durchführen, wenn auch nicht umfassend.