In Bäch vermietete die KIBAG ein ca. 60m2 kleines Häuschen an ihren Mitarbeiter, nennen wir ihn Giovanni. Das Gebäude wurde in den 60er Jahren als Baracke für Fremdarbeiter hergerichtet und verfügt folglich über keinen Keller. Wie Baracken halt so sind, war die Behausung auch noch schlecht isoliert.
Im Jahr 2005 zog die 6-köpfige Familie ein, Giovanni hatte sich bereit erklärt, die dringlichsten Renovationen selber an die Hand zu nehmen. Wegen Leerstand war das 3-Z-Häuschen ziemlich vergammelt und musste zuerst aufgefrischt werden. Doch auch das Elektrische und der sanitäre Bereich waren nicht mehr funktionstüchtig. Zu allem Elend schimmelten viele Innenwände und Decken sehr stark.
Nüchtern betrachtet, hatte Giovanni den Renovationsbedarf schlicht unterschätzt: Gegen den Schimmel kam er nicht an. Das Häuschen bzw, die Baracke eignete sich somit kaum zum Wohnen. Eine andere Chance öffnete sich ihm bei sehr tiefem KIBAG-Lohn aber nicht.
Später wurde darob ein Familienmitglied nach dem anderen krank. Giovanni wirkte überdies auch noch psychisch angeschlagen, weil ihm ärztlich eröffnet wurde, sein drittes Kind würde schon früh sterben wegen unabwendbarem Muskelschwund.
In der Folge ging Giovanni der KIBAG-Job verloren. Daraufhin begann die Gemeinde Freienbach bzw. deren Vormundschaftsbehörde bei der Familie sich einzumischen. Im Einvernehmen mit der KIBAG beschlagnahmte sie fortan die Lohnfortzahlungen und liess diese auf ein Vormundschaftsbehörden-Konto** umleiten. Der Lebensunterhalt der Familie wurde fortan auf ein paar wenige hundert Franken pro Monat eingeschränkt.
Als nach langem Zögern der Sozialarbeiter Oliver St. die Behausung doch noch eine Minute lang inspizierte, interpretierte er den angetroffenen Zustand so, dass „dies ganz normal sei zum Beispiel in Jugoslawien oder in der Türkei“.
Das merkwürdige Zusammenwirken, das gemeinsame Strippenziehen von KIBAG und Gemeinde ist bei dieser Geschichte denn auch besonders interessant: Vor der KIBAG kuschte die Gemeinde und übersah den untauglichen Befund der Behausung vollständig. Andererseits hielt die Vormundschaftsbehörde die Familie so klein in der Absicht, sie damit zur Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. Womit nicht zuletzt die bei der KIBAG versicherten „Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall“ hätten eingespart werden sollen.
Giovanni selbst ging gegen dieses Spiel von KIBAG und Gemeinde insofern vor, als er den Kantons-Chemiker zu einer häuslichen Befundaufnahme bestellte. Dieser erklärte das Häuschen schlicht für unbewohnbar und empfahl der Hausbesitzerin KIBAG, diese Räume nicht mehr länger zu Wohnzwecken zu vermieten. Im Nov. 07 verliess die Familie den KIBAG-Schuppen sodann. Dies hinderte die Vormundschaftsbehörde Freienbach jedoch nicht daran, aus den weiterhin an sich genommenen Lohnfortzahlungen weiterhin eine Zeit lang die Monatsmiete für die inzwischen unbewohnten Räume an die KIBAG zu überweisen.
Seit Dezember 07 steht die Baracke nun leer.
Später liess die Vormundschaftsbehörde Freienbach die Lohnfortzahlungen inkl. Kindergeld, die nun durch die Ausgleichskasse des Baumeisterverbandes angewiesen wurden, auf ein Konto bei der Schwyzer Kantonalbank, Filiale Pfäffikon, einzahlen.
**Die besondere Bewandtnis dieses Kontos lag darin, dass es zwar auf den Namen von Giovanni lautete, die Bank ihm selber aber keinen Zugriff darauf zuliess: Zugriff hatten nur die Sozialarbeiter von der Freienbacher Vormundschaftsbehörde. Bis Februar 2010 wurde dieses Konto allein durch den Baumeisterverband mit Zahlungen über ca. Fr. 175‘000.- bedient, ohne dass diese Gelder in den Unterlagen und Abrechnungen der Vormundschaftsbehörde Freienbach jemals unter irgendeinem Posten erschienen.
Vormundschaftsbehörden-intern und offiziell bekannt ist nur ein – ähnlich dubios eingerichtetes – Konto ebenfalls auf den Namen von Giovanni am KB SZ-Hauptsitz in Schwyz. Sämtliche Abrechnungen der Vormundschaftsbehörde Freienbach rapportierten bisher nur die Bewegungen dieses Kontos in Schwyz.
Zurzeit wird auf Ebene Regierungsrat abgeklärt, ob Unregelmässigkeiten bei der Vormundschaftsbehörde bzw. beim „Sozialzentrum Höfe“ nachweisbar sind, oder ob die umfangreichen Manipulationen doch noch „sachlich erklärbar“ gemacht werden können. Beobachter gehen davon aus, dass dies für die Beteiligten von Vormundschaftsbehörde Freienbach, Sozialzentrum Höfe, KIBAG und SZ Kantonalbank weitgehend folgenlos bleiben wird.
Der „Fall Giovanni“ zeigt aber illuster auf, wie sehr bestimmte Gemeindebehörden darauf erpicht sind, sich mit der KIBAG – notfalls auch gegen die eigenen Leute – zu verbandeln, und wie sehr ihre Arbeit darunter leidet und ihre selbstverständliche Neutralität dabei abhanden kommt.
(aus dem Freundeskreis der Familie Giovanni)
Anhang:
Begehungsbericht Kantonschemiker